Familien im Umbruch – Wo bleiben die Kinder?
von Verena Elfner
Die Trennungssituation von Paaren bringt in vielerlei Hinsicht einen Umbruch mit sich. Dies gewinnt umso mehr an Brisanz, wenn Kinder hiervon betroffen sind und diesbezüglich Uneinigkeit der Eltern besteht. Eine allgemein gültige Patentlösung wäre wünschenswert, ist aber nicht gefunden. Zu unterschiedlich sind die individuellen Bedürfnisse und Sichtweisen. Wir erklären das Wechselmodell im Bezug auf Dänemark, Schweden und Deutschland.
Das Wechselmodell – Dänemark, Schweden, Deutschland
Betrachtet man die politischen Ambitionen der nordeuropäischen Länder, so ist zu erkennen, dass im Hinblick auf Schule und Familie seit Langem kreative Ansätze und somit neue Wege eingeschlagen werden.
Das hierzulande noch in erheblicher Diskussion befindliche Wechselmodell soll jetzt beispielsweise in Dänemark zum „Normalfall“ werden. So sollen die Kinder in Dänemark folglich im Falle einer Trennung der Eltern eine Woche lang bei der Mutter und eine Woche beim Vater wohnen, jeweils im Wechsel. Dabei sind abweichende Absprachen unter den Eltern individuell möglich.
Auch in Schweden hat das Wechselmodell längst Einzug gehalten und findet offenkundig breite Akzeptanz. So lebten gemäß einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2015 in Schweden nahezu die Hälfte aller sechs bis neun Jahre alten Kinder in Trennungssituationen im Wechselmodell.
In Deutschland wird gleichermaßen über umfassende Reformen im Familienrecht diskutiert. Nachdem sich heutzutage viele Väter stärker in die Betreuung und Erziehung der Kinder einbringen als dies früher der Fall war, andererseits viele Mütter in umfassenderem Maße erwerbstätig sind, sind Ideen zu neuen Betreuungsmodellen im Fluss. Diesem Wandel möchte man gerecht werden.
Hierzulande ist das Wechselmodell trotzdem nach wie vor höchst umstritten; dies nicht erst seit einer Gesetzesinitiative aus neuerer Zeit, welche das Wechselmodell als Regelfall ansehen möchte. Bereits im Rahmen des „Bundeskongresses Elternkonsens“ in Stuttgart im Jahr 2014, an welchem die Verfasserinnen teilgenommen haben, wurde dieses Modell höchst kontrovers diskutiert. Das Modell stellt das Rechtssystem vor zahlreiche Herausforderungen, was vor allem die Beurteilung des Wohls der Kinder, aber auch die Auswirkungen auf deren Folgen, insbesondere auf Unterhalt und Kindergeld, anbelangt.
Sachverständige wurden zu diesem Themenkomplex gehört. Grundsätzlich wird insoweit befürwortet, dass beide Eltern den Kindern erhalten bleiben sollen und die Kinder betreuen. Allerdings fällt es den Gutachtern offenbar schwer, sich mit dem Wechselmodell als Regelfall für die Kinder anzufreunden, sollten die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden.
Höchstrichterlich wurde bereits im Februar 2017 entschieden, dass das Wechselmodell auf Antrag grundsätzlich durch die Familiengerichte angeordnet werden kann; dies auch gegen den Willen eines Elternteils. Maßgebliche Voraussetzung hierfür ist allein das Wohl des Kindes, nicht die Präferenz eines Elternteils. Nach wie vor ist hierzulande das sogenannte Residenzmodell etabliert, wonach das Kind in einer Trennungssituation beispielsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter hat und jedes zweite Wochenende beim Vater verbringt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Diese Informationen hat Rechtsanwältin Verena Elfner, Fachanwältin für Familienrecht, Plankstadt für Sie zusammengestellt. Sollten Sie Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Elfner wenden.
Für eine rechtskundige Beratung sowie für alle anderen Probleme des Familienrechts steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Elfner gerne zur Verfügung.