Offenes Buch

Kindergeld und Kindesunterhalt bei Trennung der Eltern

von Jutta Boos

Was ist Kindergeld?

Kindergeld wird von der zuständigen Familienkasse gewährt, es handelt sich um eine Zahlung der öffentlichen Hand nach dem Einkommensteuergesetz. Anspruch auf Zahlung von Kindergeld haben die Eltern grundsätzlich, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wo wird Kindergeld beantragt?

Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Der Kindergeldanspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern des Kindes zusammen oder getrennt leben.

Was ist Kindesunterhalt?

Im Unterschied zum Kindergeld besteht ein Anspruch auf Zahlung von Barunterhalt für das minderjährige Kind erst nach der Trennung der Eltern. Es handelt sich um einen Anspruch, welcher zugunsten des minderjährigen Kindes von demjenigen Elternteil geltend gemacht wird, der das Kind betreut. Der Anspruch richtet sich regelmäßig gegen den jeweils anderen Elternteil. Es handelt sich also um einen privatrechtlichen Anspruch.

Wo spielen Kindergeld und Kindesunterhalt zusammen?

Im Falle der Trennung der Eltern hat derjenige Elternteil Anspruch auf den Bezug des Kindergeldes, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Wenn sich die Eltern von Kindern trennen, ist es wichtig, den tatsächlichen Bezug des Kindergeldes für die Zukunft zu regeln. 

Es bleibt jedoch dabei, dass das Kindergeld grundsätzlich beide Eltern entlasten soll. Bei der Kindesunterhaltsberechnung wird nach § 1612 b BGB das Kindergeld hälftig zugunsten des Unterhaltsverpflichteten zur Anrechnung gebracht. 

Im Falle der Trennung sollten daher beide Elternteile - um Folgeprobleme untereinander sowie mit der Familienkasse zu vermeiden - dafür Sorge tragen, dass demjenigen Elternteil das Kindergeld zufließt, bei welchem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und welcher das Kind betreut. In diesem Zusammenhang sollte also direkt im Anschluss an die Trennung eine entsprechende Mitteilung an die Familienkasse erfolgen sowie dort entsprechende Anträge gestellt werden.

Diesen Text hat Rechtsanwältin Jutta Boos, Fachanwältin für Familienrecht, Plankstadt, Ortsgrenze Schwetzingen, für sie erarbeitet. Sollten Sie Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Boos wenden.

Für eine rechtskundige Beratung sowie für alle anderen Probleme des Familienrechts steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jutta Boos gerne zur Verfügung – per E-Mail oder Telefon. Kontaktieren Sie mich jetzt.

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