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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2018

von Kim Wormer

Was ist die „Düsseldorfer Tabelle“?

Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt die Unterhaltsbedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder. Zum 01.01.2018 werden diese Sätze angehoben.

Wie gestalten sich die Erhöhungen bei minderjährigen Kindern?

Der Mindestunterhalt eines Kindes der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) steigt von monatlich 342,00 Euro auf monatlich 348,00 Euro.

Der Mindestunterhalt eines Kindes der 2. Altersstufe (6-11 Jahre) steigt von monatlich 393,00 Euro auf monatlich 399,00 Euro.

Der Mindestunterhalt eines Kindes der 3. Altersstufe (12-17 Jahre) steigt von monatlich 460,00 Euro auf monatlich 467,00 Euro.

In Abzug zu bringen ist noch das anteilige Kindergeld zugunsten des Unterhaltspflichtigen. In der Regel wird das Kindergeld, welches regelmäßig der betreuende Elternteil bezieht, zur Hälfte angerechnet. Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2018 für ein erstes und zweites Kind 194,00 Euro, für ein drittes Kind 200,00 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225,00 Euro.

Der jeweilige tatsächliche „Zahlbetrag“ - nach Abzug des anteiligen Kindergeldes - ist aus den Tabellen im Anhang der "Düsseldorfer Tabelle" ablesbar.

Die Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2018 bringt keine Veränderung im Hinblick auf den Bedarf eines volljährigen Kindes. Bei volljährigen Kindern ist das Kindergeld in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.

Ferner werden in der ab 01.01.2018 gültigen Fassung der Düsseldorfer Tabelle auch die Einkommensgruppen angepasst. Die Tabelle beginnt dann mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900,00 Euro“ und endet mit „bis 5.500,00 Euro“. Dies entspricht einer Anpassung um jeweils 400,00 Euro.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird voraussichtlich zum 01.01.2019 erneut geändert bzw. angepasst.

Diese Informationen hat Rechtsanwältin Verena Elfner, Fachanwältin für Familienrecht, Plankstadt für Sie zusammengestellt. Sollten Sie Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Elfner wenden.

Für eine rechtskundige Beratung sowie für alle anderen Probleme des Familienrechts steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Elfner gerne zur Verfügung.

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